Nachweis zur Immunisierung gegen den Masernerreger

Bis zum 31.12.21 muss für jeden Schüler / jede Schülerin in Baden-Württemberg ein Nachweis vorliegen, dass eine Nachweis zur Immunisierung gegen den Masernerreger vorliegt bzw. dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann. Nähere Informationen sind dem beigefügten Schreiben zu entnehmen. Die Erziehungsberechtigten müssen bei uns im Sekretariat nachweisen, dass sie das Masernschutzgesetz erfüllen.
Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 haben die entsprechenden Nachweise bei der Anmeldung bereits erbracht.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Uhde
-Schulleiter-

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