COVID-19: Schulschließung ab 17.03.2020 – Information (1)

 Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

das Kultusministerium hat beschlossen ab Dienstag, den 17. März 2020 den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an
Schulen auszusetzen. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020, also bis zum Ende der Osterferien.

Diese drastische Maßnahme soll helfen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

In dieser unterrichtsfreien Zeit werden wir Aufgaben über die bewährte CopBox zur Verfügung stellen. Sie erreichen die CopBox über unsere Homepage (Reiter ganz oben auf unserer Homepage). Sie bzw. Ihre Kinder werden aufgefordert, ein Passwort einzugeben. Es handelt sich um das gleiche Passwort, mit dem sich Ihr Kind auch an den PCs in der Schule anmeldet. Anbei eine weiter gehende Erklärung.
Bitte sehen Sie uns nach, wenn nicht alles sofort reibunglos funktioniert. Diese Abeitsmethode ist auch für uns Lehrkräfte neu.

Das schriftliche Abitur soll wohl wie angekündigt nach den Osterferien stattfinden. Ob und in welcher Form die fachpraktischen Abiturprüfungen in Musik und Bildende Kunst stattfinden, muss erst geklärt werden. Dazu hat sich das Kultusministerium noch nicht geäußert. Ebenso ist noch unklar, wie mit geplanten Kursarbeiten vor den Ferien zu verfahren ist. Diese werden wohl auf die Zeit nach dem schriftlichen Abitur verschoben werden müssen.

Das Kultusministerium äußert sich zu einer notwendigen Kinderbetreuung folgendermaßen:
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur
die Arbeitsfähigkeit der Eziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal,
Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
(Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte
der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der
oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind.

Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung des Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Falls Sie dringend eine Kinderbetreuung benötigen, informieren Sie mich bitte frühzeitig.

Soeben hat mich die Nachricht erreicht, dass die Diagnosearbeit Vera8 Mathematik ersatzlos gestrichen wurde.

An dieser Stelle bedanke ich mich sehr herzlich bei Ihnen allen. Trotz dieser neuen Herausforderung sind Sie ruhig und besonnen geblieben. Das zeugt von einem tiefen Vertrauen gegenüber dem gesamten Schulleitungsteam und Kollegium unserer Schule. In solch unruhigen Zeiten ist dies keine Selbstvertändlichkeit! Ich weiß dies sehr zu schätzen. Wir gehen gemeinsam einen guten Weg der Fairness und des Respekts. Das macht mich wirklich stolz auf unsere Gemeinschaft.

Ich werde bis zu den Osterferien in der Schule erreichbar sein. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die für uns alle neuartige Zeit. Passen Sie auf sich auf.

Herzliche Grüße aus dem Cop-GymThorsten Uhde
Schulleiter

Das könnte dich auch interessieren …