Der Personalrat einer Schule ist die Interessenvertretung aller dort beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer.
Die Aufgaben des ÖPR
Ein kurzer Auszug aus dem Personalvertretungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LPVG):
„Dienststelle und Personalvertretung arbeiten … vertrauensvoll … zum Wohle der Beschäftigten und der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen“ (§ 2, Abs. 1 LPVG).
Schuljahr 2023/2024
Vorsitzender: Herr Uhland-Tänny
Frau Herzig
Herr Lang
Herr Wimmer
Vertreter der Angestellten: Dr. Schmitt