Informationen zur Pandemiestufe 3
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie erwartet nehmen die Coronainfektionen im Herbst zu. Auch in Baden-Württemberg steigt der Inzidenzwert an. Dieser Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen es innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner gab. Bei uns im Landkreis Karlsruhe liegt dieser Wert aktuell (16.10.2020) bei 20,2. Der Inzidenzwert für Baden-Württemberg hat nun die Zahl 35 überschritten: Es greifen ab sofort schärfere Corona-Maßnahmen – dies gilt auch für das Copernicus-Gymnasium.
Für Baden-Württemberg wurde die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Hiermit informiere ich Sie über die wesentlichen Maßnahmen nach der Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) in der Fassung vom 16.10.2020:
- Unterrichtsräume sind mehrmals täglich, mindestens alle 20 Minuten, durch das Öffnen der Fenster zu lüften.
- Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, für die entgegen der Aufforderung der Einrichtung die Erklärung nach Absatz 3 nicht vorgelegt wurde (Bescheinigung zur Wiederzulassung in die Schule; zu finden auf unserer Homepage unter
- Für Lehrkräfte und andere Personen, die entgegen § 3 Absatz 1 Corona-Verordnunoder § 6a Nummer 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine Ausnahme nach § 3 Absatz 2 Corona-Verordnung vorliegt, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 CoronaVO. Dies gilt nicht für die Schülerinnen und Schüler.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch in den Unterrichtsräumen während des Unterrichts. Sie gilt jedoch nicht im fachpraktischen Sportunterricht.
- Im Sportunterricht und bei entsprechenden außerunterrichtlichen Angeboten sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräften ist es gestattet, mit einer Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu geben.
- Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt.
Was ist eine sinnvolle Mund-Nasen-Bedeckung?
Das Kultusministerium schreibt dazu:
Ein Gesichtsvisier oder „Faceshield“ (Schutzschild aus dünnem und hoch-transparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung. Das Tragen einer eng am Gesicht anliegenden textilen Mund-Nasen-Bedeckung trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen. Schutzschilde sind hingegen lediglich eine Art „Spuckschutz“ oder Schutzbrille, d.h. sie können in der Regel maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen. Beim alleinigen Einsatz eines Schutzschildes fehlt somit die Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei Gewebe gegeben ist. Insofern ist ein Schutzschild – wie ein Motorradhelm – als ungeeignet anzusehen.
Trotz des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ist das Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m außerhalb des Unterrichtsraums dringend notwendig!
Eltern geben nach jedem Ferienabschnitt eine „Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona- Verordnung Einreise-Quarantäne“ ab. Es ist die gleiche Erklärung, wie sie bereits nach den Sommerferien abgegeben wurde.
Die Verschärfung der Coronamaßnahmen dient unserem Gesundheitsschutz sowie unserer Schülerinnen und Schüler. Jeder leistet hier einen Beitrag für die Gesunderhaltung seines Nachbarn und sorgt dafür, dass wir weiterhin möglichst lange gemeinsam an der Schule unterrichten können.
Bleiben Sie behütet.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Uhde, Schulleiter
Erklarung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO
2020 10 15 Anlage aktualisierte Hygienehinweise