„Corona“-Erklärung gemäß der Corona-Verordnung-Schule

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

bitte am Montag, 14.09.2020, ausgefüllt in die Klassenleitungsstunde mitbringen.

„Die Datenverarbeitung erfolgt zur Dokumentation, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung nach Ihrer Kenntnis kein Grund vorliegt, der nach § 6 der Corona-Verordnung Schule von der Teilnahme am Schulbetrieb ausschließt. Dadurch sollen die Verpflichtungen nach § 6 der Corona-Verordnung Schule bewusst gemacht und auf diese Weise verhindert werden, dass das SARS-CoV-2 Virus in die Schule hineingetragen und so Infektionsketten ausgelöst werden.“

 

Vielen Dank!

01_Erklarung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO

02_Erklarung volljahrige SuS nach Coro naVO

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