Nachweis zur Immunisierung gegen den Masernerreger
Bis zum 31.12.21 muss für jeden Schüler / jede Schülerin in Baden-Württemberg ein Nachweis vorliegen, dass eine Nachweis zur Immunisierung gegen den Masernerreger vorliegt bzw. dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann. Nähere Informationen sind...